ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES:
Nachstehende Bedingungen liegen unseren sämtlichen Lieferungen und Leistungen zugrunde und bilden einen inkorporierten Bestandteil der abgeschlossenen Vert
räge. Der Besteller hat die Vertragsunterlagen eingesehen und ist mit den darin enthaltenen Bestimmungen einverstanden. Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die zu diesen Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen und Leistungen im Widerspruch
stehen, sind im vollen Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann, und in welcher Form uns diese zur Kenntnis gebracht
wurden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer vorangehenden ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Still
schweigen gegenüber Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers gilt keinesfalls als Zustimmung.
2. ANGEBOT, ANNAHME:
Verträge kommen stets mit dem Inhalt unserer schrif
tlichen,
fernschriftlichen oder mittels Telefax aufgegebenen
Angebote zustande. Änderungen jedweder Art werden f
ür
uns erst dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich
, fernschriftlich
oder mittels Telefax bestätigen.
3. LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Alle Preise verstehen sich ab unserem Lager Wien.
Transportkosten und Transportrisiko sowie Gefahr un
d Kosten
der Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Als
Lieferung
gilt die Abfertigung der Ware in unserem Lager.
Änderungen der Konditionen können vorgenommen werde
n,
wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrun
de
liegenden Kosten verändern.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne
Abzug
fällig. Bei Serviceverträgen wird die monatliche Se
rvice-
pauschale nach im Servicevertrag angegebenen
Zeitintervallen im Voraus von uns in Rechnung geste
llt. Alle
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsstellungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug sind vom Auftraggeber 6% Verzugs
zinsen
pro Jahr zu bezahlen. Ferner hat der im Zahlungsver
zug
befindliche Besteller sämtliche Kosten der außerger
ichtlichen
und gerichtlichen Rechtsverfolgung insbesondere
Anwaltskosten nach den autonomen Honorarrichtlinien
(AHR),
subsidiär nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu beza
hlen. Der
Besteller ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche g
egen
unsere Forderungen aufzurechnen.
4. EIGENTUMSVORBEHALT:
Es wird nur unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die
gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der
Kaufpreisforderung samt Nebenforderungen in unserem
Eigentum.
Der Besteller darf während der Zeit des aufrechten
Eigentumsvorbehaltes hinsichtlich der in unserem Ei
gentum
stehenden Gegenstände keine Verfügung treffen, wodu
rch
unser Eigentum verletzt würde.
Zahlungsverzug berechtigt uns zur Rückholung der ge
lieferten
Waren und zur sofortigen Auflösung des Vertrages.
Rückholkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Bestellers.
Eventuelle weitere Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
Die gleichen Rechte stehen uns zu, wenn über das Vermögen des Bestellers der Konkurs oder das Ausgleichsverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wurde.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG:
Unterlässt es der Besteller bei Serviceverträgen trotz gehöriger Mahnung innerhalb der in dieser gesetzten Nachfrist die fälligen Kosten zu bezahlen, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag einseitig aufzulösen. Unberührt bleibt unser Recht auf Kündigung des Servicevertrag es aus wichtigem Grund.
6. KÜNDIGUNG VON SERVICEVERTRÄGEN:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Die Gewährleistung für auftretende Mängel von Leistungen aus Serviceverträgen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, die Gewährleistung auf Ersatzteile beträgt 6 Monate. Etwaige Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung der Leistung schriftlich anzuzeigen, berechtigen den Besteller jedoch nicht dazu, seine Zahlungen einzustellen. Die Beweislast, dass der Mangel bei Übergabe des Leistungsgegenstandes vorgelegen ist, trifft den Erwerber, selbst wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach
der
Übergabe hervorkommt.
7. SCHADENERSATZ UND PRODUKTHAFTUNG:
Die Haftung für alle Schäden, die der Besteller erleidet, wird für leicht fahrlässiges und schlicht grob fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Leistungen aus Serviceverträgen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, entgangene Gewinn, etc. wird ausgeschlossen. Die Haftung
für Sachschäden aus einem Produktfehler, die ein Unternehmer erleidet, wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, diese Freizeichnungsklausel einschließlich der Verpflichtung, die Freizeichnungsklauseln wieder an die nächsten Vertragspartner zu überbinden, mit seinen Abnehmern zu vereinbaren. Die Haftung für Regressansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz wird ausgeschlossen.
8. ZESSION UND AUFRECHNUNG:
Der Besteller kann seine Forderungen gegen uns nur nach unserer schriftlichen Zustimmung abtreten.
Wir sind berechtigt, jederzeit mit unseren Forderungen gegen Forderungen des Bestellers aufzurechnen.
9. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT:
Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht.
Das UN-Kaufrecht (BGBl. 1988/96) ist aber nicht anzuwenden. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wien vereinbart; wir sind aber berechtigt, Klagen aus dem Vertrag auch bei jenem Gericht einzubringen, das nachden für den Staat, in dem der Besteller seinen Gesc
häfts- oder Wohnsitz hat, maßgeblichen Rechtsvorschriften hierfür sachlich und örtlich zuständig ist.